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Vorgaben für die Ausrüstung
Genauso wie die Struktur einer Feuerwehr vorgegeben ist, ist auch die Mindestausrüstung einer
Ortsfeuerwehr durch eine Verordnung festgelegt und richtet sich nach der Einstufung einer
Ortsfeuerwehr als Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, Ortsfeuerwehr als Feuerwehrstützpunkt
oder Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt.
Für uns als Feuerwehrstützpunkt gelten bezüglich der Mindestausstattung u.a. folgende Eckpunkte:
a) ein Löschfahrzeug zur Menschenrettung und Brandbekämpfung mit
- Aufnahmemöglichkeit für eine Löschgruppe
- Feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte
b) ein Löschfahrzeug zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr mit
- Aufnahmemöglichkeit für einen Löschtrupp
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe
- Löschwasserbehälter mit mindestens 1600 l Inhalt
- Schnellangriffseinrichtung
- zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte
c) einen Rüstwagen zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfanges oder ein Hubrettungsfahrzeug
zur Rettung von Menschen aus Höhen bzw. zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges oder ein
Schlauchwagen zum Aufbau einer Löschwasserversorgung über eine Wegstrecke von mindestens 2000m.
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